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Infos / Blaulicht

Was mache ich, wenn mir ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn begegnet ?

Des Öfteren begegnet man im Straßenverkehr Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn. Wer diese Sondersignale einsetzen darf und wie sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten sollten, ist im Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Das so genannte Wegerecht wird von der Feuerwehr, Polizei sowie Rettungs- und Hilfsdiensten nur in Anspruch genommen, wenn höchste Eile geboten ist:

  1. um Menschenleben zu retten
  2. um schwere gesundheitliche Schädenabzuwenden
  3. um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
  4. um flüchtige Personen zu verfolgen
  5. um bedeutende Sachwerte zu erhalten

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht somit haben andere Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen!

Das heißt für sie:

  • Ruhe bewahren
  • Feststellen woher die Signale kommen
  • Feststellen in welche Richtung sich die Einsatzfahrzeuge bewegen
  • Anzahl der Fahrzeuge feststellen

Weiterhin immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, in welche Richtung man Platz schaffen will. Es ist dabei aber auch auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrer/Mofafahrer) zu achten.

Hier nun einige Beispiele, wie man einem Einsatzfahrzeug richtig begegnet:

Auf den einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.
Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.
Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und evtl. anhalten.
Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.
Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen und evtl. auch über Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Bahn bieten.
Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

Quelle: Polizeidirektion und Feuerwehr Hannover

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