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Infos / Lagerfeuer
Darf ich ein Lagerfeuer machen?In der Stadt Königs Wusterhausen und in den Ortsteilen darf man zu bestimmten Zeiten und unter Wahrung von Auflagen ein Feuer machen. Diesen Vorgang regelt Paragraph 6 der Ordnungsbehördliche Verordnung - einschließlich Bußgeldkatalog - über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Königs Wusterhausen - OBV KW - § 6 Verbrennen von naturbelassenem Holz(1) Es ist gestattet, auf eigenem Grundstück oder mit Genehmigung des Eigentümers bzw. des Verfügungsbefugten des Grundstücks ein kleines Feuer in einer Feuerschale bzw. in einem Feuerkorb abzubrennen, wenn die Voraussetzungen bzw. Anforderungen gemäß Abs. 2 gegeben bzw. erfüllt sind. (2) Folgende Voraussetzungen bzw. Anforderungen müssen gegeben bzw. erfüllt sein: (3) Das Verbrennen ist untersagt: (4) Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen. (5) In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Absatzes 2, Nr. 2 sowie des Absatzes 3, Nr. 2 und 3 erteilt werden, wenn die Interessen des Antragstellers die durch die Verordnung geschützten öffentlichen und privaten Interessen im Einzelfall nicht nur geringfügig überwiegen. Nachzulesen im AMTSBLATT DER STADT KÖNIGS WUSTERHAUSEN,NR. 6 vom 24.05.2006. Dort finden sie auch den Bußgeldkatalog bei Nichtbeachtung! |