Suchen:

Infos / Silvester

Tipps für Silvester

Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht leider zu leicht vermeidbaren Unfällen und Bränden. Ursache ist der leichtsinnige Umgang mit Feuerwerkskörpern. Damit Sie einen guten Start ins neue Jahr haben hier einige vorbeugende Tipps von der Feuerwehr:

  • Beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf das BAM-Prüfzeichen achten. Diese Artikel wurden von der Bundesanstalt für Materialforschung geprüft und weisen daher einen verlässlichen Sicherheitstandard auf. Pyrotechnik aus Polen oder Tschechien trägt kein BAM-Prüfzeichen und ist daher in Deutschland nicht zugelassen. Die Einfuhr nach und die Benutzung in Deutschland sind nicht erlaubt und können je nach den Begleitumständen als Odnungswidrigkeit bis hin zur Straftat verfolgt werden.
  • Immer die Gebrauchsanweisung beachten und die Artikel nicht zweckentfremden bzw. zum experimentieren verwenden.
  • Feuerwerkskörper sind nichts für Kinderhände! Bei Abgabe von Pyrotechnik an Jugendliche beachten Sie bitte die aufgedruckte Altersangabe! Kinder nach Möglichkeit nicht unbeaufsichtigt beim Abbrennen von jugendfreien Kleinfeuerwerksartikeln (Klasse I-Artikel) lassen.
  • Vorsicht beim Zünden von Feuerwerkskörpern! Feuerwerk nie in der Hand behalten und nach dem Anzünden sofort den geforderten Sicherheitsabstand einnehmen. Blindgänger bzw. Versager niemals ein zweites Mal zünden.
  • Achten Sie darauf, daß glühende Teile von Wunderkerzen nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung kommen.
  • Die Flugbahn bzw. den Abwurf von Feuerwerkskörpern so ausrichten, daß keine Personen oder Gebäude ( bzw. Balkone, Dachvorsprünge, Dachluken, Fenster, Tore) getroffen werden.
  • Achten Sie darauf, daß Dachluken, Fenster, Türen und Tore Ihres Hauses in der Silvesternacht geschlossen sind. Entfernen Sie brennbare Gegenstände von den Balkonen. Entfernen Sie Ihre Müll- und Wertstoffcontainer möglichst aus öffentlich zugänglichen Bereichen.
  • Bei starkem Wind wegen eines möglichen Abdriftens auf das Abbrennen von Raketen verzichten.
  • Nach übermäßigem Alkoholgenuß keine Feuerwerkskörper zünden.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, alarmieren Sie unbedingt die Feuerwehr über den Feuerwehrnotruf 112.

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Diese Seite wurde 349 mal betrachtet und zuletzt am 14.12.2008 19:27 Uhr geändert.